Ring°Werk – Weg frei für den ring°racer
Nach intensiven Bemühungen und Gesprächen der Ringsanierer mit der zuständigen Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die Nürburgring GmbH heute die Anhörung zur Betriebsgenehmigung für den ring°racer erhalten. Darin sind Auflagen enthalten, die erfüllt werden müssen, bevor der ring°racer für den Publikumsverkehr an den Start gehen kann. Die Ringsanierer haben nun vier Wochen Zeit, um die Auflagen auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und gegenüber der Kreisverwaltung Stellung zu nehmen. Diese Verfahrensweise ist ein verwaltungsrechtlich üblicher Vorgang.
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